Öffnungszeiten
Tage | Während des Schulbetriebs | In den Schulferien |
---|---|---|
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 16:00 bis 21:00 Uhr | 09:00 bis 21:00 Uhr |
Mittwoch | 13:30 bis 21:00 Uhr | 09:00 bis 21:00 Uhr |
Samstag, Sonntag | 09:00 bis 21:00 Uhr | 09:00 bis 21:00 Uhr |
Das Hauptnutzungsrecht der Staudinger Gesamtschule
Die Tennisanlage gehört nicht dem Verein sondern der Stadt Freiburg. Die Staudinger Gesamtschule hat das Hauptnutzungsrecht. Der Tennisverein kann die Tennisanlage nutzen, wenn sie nicht von der Schule beansprucht wird. Daraus ergibt sich, dass die Gesamtschule während des Schulbetriebs (8.00 – 16.00 Uhr) und darüber hinaus die Tennisanlage für sich beanspruchen kann (bspw. für Sportfeste).
Der Vorstand ist bemüht, die Vereinsmitglieder zu informieren, wenn Schulveranstaltungen außerhalb des "normalen Schulbetriebs" stattfinden.
Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet JEDERZEIT die Tennisanlage zu verlassen, wenn ein Lehrkörper oder ein anderer Funktionär der Staudinger Gesamtschule sie dazu auffordert. Zuwiderhandlung wird mit einem sofortigen Vereinsausschluss gehandhabt.
Der Vorstand ist bemüht, die Vereinsmitglieder zu informieren, wenn Schulveranstaltungen außerhalb des "normalen Schulbetriebs" stattfinden.
Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet JEDERZEIT die Tennisanlage zu verlassen, wenn ein Lehrkörper oder ein anderer Funktionär der Staudinger Gesamtschule sie dazu auffordert. Zuwiderhandlung wird mit einem sofortigen Vereinsausschluss gehandhabt.